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Unterwegs

Keine Angst vor Linksverkehr! Auto mieten in Japan

Von Pia · Stand: Oktober 2026

Pia mit Kamera, gespiegelt im regennassen Außenspiegel eines blauen Autos
Selbstporträt im Seitenspiegel.

Ich gebe es zu: Vor meiner ersten Autofahrt in Japan hatte ich ziemlich Angst. Völlig unbegründet, wie sich herausgestellt hat, denn es war viel einfacher als gedacht. Das Navi lässt sich auf Englisch umstellen, die Mietwagen haben Automatik, und an den Linksverkehr gewöhnt man sich schneller, als man glaubt. Das Einzige, was mir immer wieder passiert: Ich will blinken und schalte stattdessen den Scheibenwischer ein. (In japanischen Autos sitzen die beiden Hebel genau andersherum als bei uns.)

Damit du entspannt losfahren kannst, findest du hier alles, was du vorher wissen solltest: welchen Führerschein du brauchst, welche Regeln anders sind als zu Hause und was du tun musst, wenn doch einmal etwas passiert.

Wann lohnt sich ein Mietwagen in Japan?

In Tokyo, Kyoto oder Osaka meiner Meinung nach gar nicht. Die Öffis sind dort schneller als jedes Auto, und Parkplätze sind knapp und teuer. Anders sieht es auf dem Land aus. Auf Hokkaido, Kyushu, Shikoku oder Okinawa, in den Bergen oder an der Küste fahren Busse und Bahnen oft nur ein paarmal am Tag, und manche Orte erreicht man ohne Auto kaum. Dort ist ein Mietwagen die bequemste Lösung, und genau dort fährt es sich auch am entspanntesten. Ich war zum Beispiel mit dem Auto in Kyushu unterwegs.

Zweispurige Straße vor grünen Hügeln, dahinter der Doppelgipfel des Yufu-dake, rechts zwei runde Verkehrsschilder
Unterwegs in Kyushu, am Yufu-dake bei Yufuin. Unter den beiden Schildern steht ここから (koko kara), also „ab hier“: Ab dieser Stelle gelten Parkverbot und 50 km/h.

Mein Tipp: Nimm das Auto nur für die Tage, an denen du es wirklich brauchst, und hol es am Bahnhof ab, wenn du aus der Stadt raus bist.

Welchen Führerschein brauchst du?

Hier kommt es darauf an, woher dein Führerschein stammt, und das ist der Punkt, an dem die meisten Fehler passieren. Ohne das richtige Dokument gibt dir der Vermieter das Auto nicht, auch wenn du schon gebucht hast.

Österreich: Du brauchst einen Internationalen Führerschein nach dem Genfer Abkommen von 1949. Den bekommst du beim ÖAMTC. Das bestätigt auch die japanische Botschaft in Wien.

Deutschland und Schweiz: Hier funktioniert der Internationale Führerschein nicht. Japan akzeptiert nur den nach dem Genfer Abkommen von 1949, der deutsche und der Schweizer folgen einem anderen Abkommen. Stattdessen brauchst du eine offizielle japanische Übersetzung deines Führerscheins. Die gibt es online beim japanischen Automobilclub JAF, die Bearbeitung dauert laut JAF im Schnitt 2 bis 3 Werktage. Kümmere dich trotzdem nicht erst in der Woche vor dem Abflug darum. Für deutsche Führerscheine bietet zusätzlich der ADAC Südbayern die Übersetzung an, auch für Nichtmitglieder (65 Euro vor Ort in München, 70 Euro per Post, Stand Oktober 2026). Dort musst du allerdings den Originalführerschein einschicken.

Für alle gilt: Den nationalen Führerschein musst du immer zusätzlich dabeihaben, die Übersetzung oder der Internationale Führerschein allein reicht nicht. Und fahren darfst du damit höchstens ein Jahr ab deiner Einreise nach Japan.

Was beim Mieten anders ist

Filiale von Times Car Rental mit gelbem Schild, davor eine Reihe Mietwagen
Times Car Rental ist einer der großen Vermieter in Japan.

Die Mietwagen sind in der Regel Automatikwagen, und das Navi lässt sich auf Englisch umstellen. Ziele gibt man oft am einfachsten über die Telefonnummer ein, etwa die eines Hotels oder Restaurants. Frag bei der Übergabe ruhig nach, die Mitarbeiter zeigen dir das gern.

Autobahnen sind in Japan mautpflichtig. Bezahlt wird an den Mautstellen oder elektronisch mit einer ETC-Karte, die man bei vielen Vermietern dazumieten kann. Das spart das Anhalten an jeder Mautstation.

Wenn ein Kind unter sechs Jahren mitfährt, ist ein Kindersitz Pflicht. Den solltest du gleich bei der Buchung mitreservieren.

Weißes, kastenförmiges Kleinstauto mit gelbem Kennzeichen auf einem Parkplatz
Ein Kei-Car, Japans kleinste Autoklasse mit höchstens 660 Kubikzentimetern Hubraum. Die meisten erkennst du am gelben Kennzeichen.

Die wichtigsten Verkehrsregeln

Japaner fahren insgesamt sehr ruhig und regelkonform. Ein paar Regeln unterscheiden sich aber von dem, was man von zu Hause kennt:

Nasse Landstraße mit durchgezogener orange-gelber Mittellinie, die in einer Kurve zwischen hohem Bambus verschwindet
Die durchgezogene gelbe Mittellinie heißt: hier nicht überholen.

Und beim Thema Alkohol solltest du dir eines merken: einfach gar nichts trinken. Die Grenze liegt bei 0,15 Milligramm pro Liter Atemluft, das ist deutlich strenger als bei uns. Bestraft wird dabei nicht nur, wer fährt. Auch wer das Auto zur Verfügung stellt, wer mitfährt oder wer dem Fahrer Alkohol ausschenkt, kann mit Geld- oder Haftstrafen rechnen.

Was tun bei einem Unfall?

Ich spreche da übrigens aus Erfahrung: Einmal habe ich mit dem Mietwagen eine Säule am Straßenrand gestreift. Zum Glück ist nicht mehr passiert, und die Polizei, die Autovermietung und die Versicherung haben mir geholfen. Am Ende war alles halb so schlimm. Wichtig ist nur, dass man die richtigen Schritte in der richtigen Reihenfolge macht:

  1. Unfallstelle sichern. Anhalten, Warnblinker an, das Auto wenn möglich aus dem Verkehr fahren und den Motor abstellen. Ein Warndreieck aufstellen.
  2. Bei Verletzten die 119 wählen. Das ist Rettung und Feuerwehr.
  3. Immer die Polizei rufen: 110. Auch bei einem kleinen Kratzer und auch, wenn niemand außer dir beteiligt ist. Die Meldepflicht gilt für beide Seiten. Ohne Polizei gibt es keine offizielle Unfallbescheinigung, und ohne die greift die Versicherung des Mietwagens unter Umständen nicht.
  4. Den Vermieter anrufen. Die Notfallnummer steht in deinem Mietvertrag. Halte den Vertrag bereit, wenn du anrufst.
  5. Alles festhalten. Fotos vom Schaden und von der Unfallstelle, Kennzeichen und Kontaktdaten der anderen Beteiligten, und die Angaben der Polizei.

Was viele nicht wissen: Selbst wenn die Versicherung den Schaden übernimmt, verlangen die meisten Vermieter eine sogenannte NOC (Non-Operation Charge). Das ist eine Gebühr dafür, dass das Auto während der Reparatur nicht vermietet werden kann. Wie hoch sie ausfällt und ob man sie zusätzlich absichern kann, regelt jeder Vermieter selbst. Frag am besten schon bei der Buchung danach.

Mein Tipp zum Schluss: Speicher dir die Nummern 110 und 119 und die Notfallnummer deines Vermieters im Handy ein, bevor du losfährst. Dann musst du im Fall der Fälle nicht erst im Handschuhfach nach dem Vertrag suchen.

Quellen

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