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Tax-free in Japan ändert sich am 1. November 2026

Von Pia · Stand: 4. Oktober 2026

Aufsteller mit dem Zeichen Japan. Tax-free Shop und der Aufschrift TAX FREE in einem japanischen Bekleidungsgeschäft
An diesem Zeichen erkennst du ein Tax-free-Geschäft. Es hängt oder steht am Eingang und an der Kasse.

Alle Angaben stammen von der japanischen Tourismusbehörde und dem Finanzministerium, die Links stehen unten.

Wer in Japan als Tourist einkauft, musste bisher keine Verbrauchssteuer zahlen: Pass an der Kasse zeigen, und die Steuer wurde direkt vom Preis abgezogen. Damit ist ab dem 1. November 2026 Schluss. Ab dann zahlst du im Geschäft den vollen Preis inklusive Steuer und bekommst den Steueranteil erst zurück, nachdem der Zoll bei deiner Ausreise bestätigt hat, dass du die Waren tatsächlich aus Japan mitnimmst. Die japanische Regierung nennt das neue System „Refund-Methode“.

Das Wichtigste in Kürze

Was ändert sich genau?

Bisher wurde die Steuer an der Kasse gar nicht erst berechnet. Ab dem 1. November 2026 kaufst du in den Tax-free-Geschäften zum normalen Preis mit Steuer ein. Erstattet wird der Steueranteil vom Geschäft selbst oder von einem Dienstleister, den das Geschäft damit beauftragt hat.

Ein paar Regeln werden dabei einfacher. Lebensmittel, Getränke und Kosmetik müssen nicht mehr in versiegelten Spezialbeuteln verpackt werden, und die bisherige Trennung zwischen Verbrauchsgütern und anderen Waren fällt weg. Die Grenze bleibt gleich: Ein Einkauf zählt ab 5.000 Yen ohne Steuer pro Geschäft und Tag.

Was gilt, wenn du noch im Oktober einkaufst?

Einkäufe, die bis einschließlich 31. Oktober 2026 abgeschlossen sind, laufen noch nach dem alten System. Die Steuer wird dir also direkt an der Kasse erlassen. Erst Einkäufe ab dem 1. November fallen unter die Refund-Methode. Wenn deine Reise über den Monatswechsel geht, hast du also beides: alte Einkäufe ohne Steuer, neue Einkäufe mit späterer Erstattung.

So bekommst du die Steuer zurück: Schritt für Schritt

  1. Beim Einkauf: Zeig deinen Reisepass. Im Tax-free-Geschäft bekommst du die Information, wie du deinen Erstattungsweg registrierst, zum Beispiel per Kreditkarte, Überweisung oder App. Frag ruhig nach, falls das nicht von selbst kommt.
  2. Bis zur Abreise: Bewahre die Waren auf und benutze sie nicht. Alles, was du tax-free gekauft hast, musst du bei der Ausreise dabeihaben.
  3. Am Abreisetag, vor dem Check-in: Geh in der Abflughalle zu einem der Tax-free-Terminals. Sie stehen in der internationalen Abflughalle vor den Check-in-Schaltern. Dort scannst du deinen Reisepass.
  4. Grün oder Rot: Das Terminal zeigt dir an, ob der Zoll deine Waren sehen will. Bei Grün bist du fertig. Bei Rot gehst du mit den Waren zum Kontrollbereich des Zolls und lässt sie dort prüfen.
  5. Die Erstattung: Nach der Bestätigung durch den Zoll zahlt dir das Geschäft oder sein Dienstleister die Steuer zurück. Möglich sind laut Tourismusbehörde Überweisung, Gutschrift auf die Kreditkarte, Erstattung per App oder Bargeld am Abflughafen.

An sieben Flughäfen kannst du Schritt 3 auch per Smartphone über Visit Japan Web erledigen, und zwar im eigenen WLAN der Abflughalle: Narita, Haneda, Kansai, Chubu (Nagoya), Fukuoka, New Chitose (Sapporo) und Naha.

Wie viel bekommst du zurück?

Erstattet wird der Steueranteil, den du beim Kauf bezahlt hast. Der normale Steuersatz in Japan liegt bei 10 %. Für Lebensmittel und Getränke gilt der ermäßigte Satz von 8 %, Alkohol ist davon ausgenommen.

Wann das Geld ankommt, hängt vom Geschäft und vom gewählten Erstattungsweg ab. Wenn du in mehreren Läden eingekauft hast, kommen die Beträge unter Umständen zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Zu möglichen Gebühren der Dienstleister habe ich in den offiziellen Unterlagen keine Angaben gefunden. Am sichersten fragst du direkt beim Einkauf nach.

Worauf du achten solltest

Erst zum Terminal, dann einchecken. Diese Reihenfolge ist entscheidend. Sobald dein Koffer aufgegeben ist, kommst du nicht mehr an die Waren heran, und die Zollbestätigung ist dann nicht mehr möglich. Pack Tax-free-Einkäufe deshalb so, dass du sie am Flughafen schnell vorzeigen kannst.

Nichts verbrauchen. Auch wenn Lebensmittel und Kosmetik nicht mehr versiegelt sein müssen, gilt weiterhin: Was du in Japan isst, trinkst oder benutzt, wird nicht erstattet. Hast du etwas angebrochen oder aufgebraucht, scannst du den Pass nicht am Terminal, sondern meldest das direkt beim Zoll am Schalter.

90 Tage Frist. Die Zollbestätigung muss innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf erfolgen. Für die meisten Urlaubsreisen ist das kein Problem.

Nur, was du selbst tragen kannst. Tax-free gilt nur für Mengen, die du persönlich mitnehmen kannst. Wer die Waren nicht ausführt, muss die Steuer nachzahlen und riskiert Strafen.

Genug Zeit am Flughafen. Plan am Abreisetag einen Puffer ein, vor allem, wenn du viel eingekauft hast. Bei einer roten Anzeige kommt die Zollkontrolle noch dazu.

Rechnungen aufheben. Für die Zollbestätigung brauchst du sie nicht zwingend. Bis die Erstattung auf deinem Konto ist, solltest du sie trotzdem behalten, falls etwas nicht ankommt.

Quellen

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