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Kosten

Der Betten­steuer-Check 2026: Übernachtungs­steuern in Kyoto, Tokyo und Co.

Von Pia · Stand: 24. Oktober 2026

Ryokan-Zimmer mit Tatami, niedrigem Holztisch, zwei Sitzstühlen und Shōji-Schiebetüren, durch das Fenster fällt Sonnenlicht
Ob Hotel oder Ryokan: Gerechnet wird fast überall pro Person und Nacht.

Immer mehr Orte in Japan verlangen eine Übernachtungssteuer (shukuhakuzei). Lange waren es nur eine Handvoll Städte, 2026 sind unter anderem Hokkaido, Hiroshima, Miyagi und Kumamoto dazugekommen, und Kyoto hat seine Sätze im März kräftig erhöht.

Für die meisten Reisenden geht es dabei um ein paar hundert Yen pro Nacht. Weil die Steuer aber pro Person und Nacht anfällt und jeder Ort eigene Regeln hat, kommt bei einer Rundreise trotzdem ein Betrag zusammen, den man im Budget einplanen sollte. Die Steuersätze stammen, wo verfügbar, direkt von den Städten und Präfekturen, die Links stehen unten bei den Quellen.

Das Wichtigste in Kürze

Die Steuersätze im Überblick

Alle Beträge gelten pro Person und Nacht. Maßgeblich ist der Übernachtungspreis pro Person, also der Zimmerpreis geteilt durch die Zahl der Gäste. In den meisten Orten wird dabei nur der reine Übernachtungspreis gerechnet, ohne Essen und ohne Konsumsteuer.

OrtSteuer pro Person und NachtSteuerfrei unterSeit
Tokyo100 Yen ab 10.000 Yen, 200 Yen ab 15.000 Yen10.000 Yen2002
Osaka (Präfektur)200 Yen ab 5.000 Yen, 400 Yen ab 15.000 Yen, 500 Yen ab 20.000 Yen5.000 YenSätze seit 1.9.2025
Kyoto (Stadt)200 Yen unter 6.000 Yen, 400 Yen ab 6.000 Yen, 1.000 Yen ab 20.000 Yen, 4.000 Yen ab 50.000 Yen, 10.000 Yen ab 100.000 Yenkeine FreigrenzeSätze seit 1.3.2026
Kanazawa200 Yen ab 5.000 Yen, 500 Yen ab 20.000 Yen5.000 YenSätze seit 1.10.2024
Hiroshima (Präfektur)200 Yen ab 6.000 Yen6.000 Yen1.4.2026
Fukuoka (Stadt)200 Yen unter 20.000 Yen, 500 Yen ab 20.000 Yenkeine Freigrenze2020
Nagasaki (Stadt)100 Yen unter 10.000 Yen, 200 Yen ab 10.000 Yen, 500 Yen ab 20.000 Yenkeine Freigrenze2023
Sapporo300 Yen unter 20.000 Yen, 400 Yen ab 20.000 Yen, 1.000 Yen ab 50.000 Yenkeine Freigrenze1.4.2026
Restliches Hokkaido100 Yen unter 20.000 Yen, 200 Yen ab 20.000 Yen, 500 Yen ab 50.000 Yen, dazu teils eine Gemeindesteuerkeine Freigrenze1.4.2026
Miyagi (inkl. Sendai)300 Yen ab 6.000 Yen6.000 Yen13.1.2026

In Fukuoka, Sapporo und Sendai sind das jeweils die Gesamtbeträge, in denen der Anteil der Stadt und der Präfektur zusammengerechnet ist. Laut einer Branchenübersicht verlangen außerdem unter anderem Kitakyūshū, Kumamoto (seit Juli 2026), Takayama, Atami und Niseko eine Übernachtungssteuer. Die Beträge dort liegen meist bei 100 bis 300 Yen für normale Hotels.

Japanisches Frühstück von oben: gegrillter Fisch, Miso-Suppe, Salat, Ei und viele kleine Schälchen auf einem Tablett
Frühstück und Abendessen zählen in den meisten Orten nicht zum Übernachtungspreis.

Tokyo ab April 2027

Tokyo hat die Steuer seit 2002 kaum verändert, ab dem 1. April 2027 gilt aber ein neues System. Statt fixer Beträge zahlt man dann 3 Prozent des Übernachtungspreises pro Person, gleichzeitig steigt die Freigrenze von 10.000 auf 13.000 Yen. Ein Beispiel: Bei 15.000 Yen pro Person und Nacht sind es künftig 450 Yen statt bisher 200 Yen. Bei teuren Hotels wird der Unterschied deutlich größer, weil es keine Obergrenze gibt.

Der rot-weiße Tokyo Tower vor blauem Himmel, daneben Zweige mit hellrosa Kirschblüten
Tokyos neue Steuer gilt ab der ersten Aprilnacht 2027, also mitten in der Kirschblütenzeit.

Kyoto

Kyoto ist mit Abstand am teuersten, allerdings vor allem für Gäste in Luxushotels. Im Mittelklassehotel zahlt man 400 Yen pro Person und Nacht, in einem guten Ryokan ab 20.000 Yen pro Person bereits 1.000 Yen. Alle Stufen, Rechenbeispiele und Spartipps stehen in meinem eigenen Beitrag zur Übernachtungssteuer in Kyoto.

Rechenbeispiel für zwei Wochen

Zwei Personen, Doppelzimmer, Mittelklasse, Reise im Herbst 2026. Die Zimmerpreise sind Beispielwerte:

OrtNächteZimmer pro Nachtpro PersonSteuer pro Person und NachtSteuer für beide
Tokyo530.000 Yen15.000 Yen200 Yen2.000 Yen
Kyoto430.000 Yen15.000 Yen400 Yen3.200 Yen
Hiroshima120.000 Yen10.000 Yen200 Yen400 Yen
Osaka324.000 Yen12.000 Yen200 Yen1.200 Yen
Summe136.800 Yen

Für zwei Personen sind das insgesamt 6.800 Yen Übernachtungssteuer für 13 Nächte, dazu kommen 6.000 Yen Ausreisesteuer (3.000 Yen pro Person). Gemessen am gesamten Reisebudget ist das wenig. Bei einer Reise mit Ryokan in Kyoto oder Luxushotels sieht die Rechnung allerdings ganz anders aus.

Weitere Abgaben

Badesteuer (nyūtōzei): In Onsen-Orten zahlt man in Unterkünften mit heißen Quellen zusätzlich eine Badesteuer, meist 150 Yen pro Person und Tag. Sie wird oft gemeinsam mit der Übernachtungssteuer verlangt, in manchen Orten in Hokkaido fallen deshalb gleich drei Abgaben an.

Ein Außenbad aus Naturstein mit klarem Wasser, umgeben von Felsen und Grün
Wer im Onsen-Hotel übernachtet, zahlt meist zusätzlich eine kleine Badesteuer.

Ausreisesteuer: Die internationale Touristensteuer (kokusai kankō ryokyakuzei) ist am 1. Juli 2026 von 1.000 auf 3.000 Yen pro Person gestiegen. Sie ist normalerweise schon im Flugpreis enthalten, man muss sie also nicht extra bezahlen, sollte sie aber kennen.

Miyajima: Wer die Insel vor Hiroshima besucht, zahlt eine Besuchersteuer von 100 Yen pro Person, unabhängig davon, ob man dort übernachtet.

Das große rote Torii von Miyajima im Wasser, dahinter bewaldete Berge und blauer Himmel
Für Miyajima zahlt man eine Besuchersteuer, auch ohne Übernachtung.

Ausblick auf 2027

Die Liste wird weiter wachsen. Neben Tokyo ändern sich 2027 laut Branchenberichten unter anderem diese Orte:

Die Termine für Okinawa und den Fuji sind noch als geplant gekennzeichnet. Ich aktualisiere den Beitrag, sobald sie fix sind.

Tipps für die Budgetplanung

  1. Pro Person rechnen. Die Steuer richtet sich fast immer nach dem Preis pro Person. Zu zweit im selben Zimmer zahlt man also doppelt, landet aber oft in einer niedrigeren Stufe.
  2. Nachfragen, ob die Steuer im Preis enthalten ist. Bei manchen Buchungsplattformen ist sie schon eingerechnet, oft wird sie aber erst beim Check-in verlangt.
  3. Etwas Bargeld dabeihaben. Die Steuer wird meist direkt an der Rezeption bezahlt. In der Regel geht das mit Karte, ein paar tausend Yen in bar schaden aber nicht.
  4. Für die Planung grob kalkulieren. In Mittelklassehotels reichen 200 bis 400 Yen pro Person und Nacht, für Kyoto im Ryokan oder Luxushotel sollte man deutlich mehr einplanen.

Tipp zum Schluss

Wenn du deine Japanreise für das Frühjahr 2027 planst, rechne für Tokyo schon mit den neuen 3 Prozent, denn die gelten ab der ersten Aprilnacht, also mitten in der Kirschblütenzeit. Was du bei der Planung für die Kirschblüte sonst noch beachten solltest, steht im Beitrag Kirschblüte 2027 planen.

Quellen

Beitrag teilenKennst du jemanden, der gerade eine Japanreise plant?

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